Gesundheitspark Franken

Therapieformen

Vater-/Mutter-Kind-Kur

Häufig tragen Mütter die Hauptlast in der Familie. Viele sind mit dieser Situation überfordert. Die Folgen sind seelische und körperliche Beschwerden. Nicht selten werden hierdurch auch die Kinder krank: Der Teufelskreis nimmt seinen Anfang.

Mit einer Mutter-Kind-Kur (oder natürlich auch Vater-Kind-Kur!) finden Sie den Ausweg aus Überlastung und Krankheit – durch Therapieangebote, die auf Sie zugeschnitten sind und eine Kinderbetreuung, bei der Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Was ist eine Vater-/Mutter-Kind-Kur?

  • Die Vater-/Mutter-Kind-Kur (oder auch Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen gemäß §§ 24 und 41 SGB V  genannt) ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird und 3 Wochen dauert. Die sind prall gefüllt mit Gruppen- und Einzelgesprächen, Bewegungsprogramm, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren usw.
  • Ein Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberatern und Erziehern kümmert sich um Elternteil und Kinder.
  • Die häufigsten Erkrankungen, mit denen Frauen in Mutter-Kind-Kliniken aufgenommen werden, sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Anpassungsstörungen, Burn-out), Atemwegserkrankungen sowie Adipositas.
  • Kinder können entweder als gesunde Begleitpersonen mit zur Kur (wenn sie zuhause nicht betreut werden können) oder sie werden mitbehandelt. Bei ihnen äußern sich häufig Krankheiten des Atmungssystems, Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), Krankheiten der Haut und des Bewegungsapparates.
  • Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Vorsorgemaßnahmen steht die Beeinflussung von so genannten Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel) im Vordergrund, bei Rehabilitationsmaßnahmen das Zurechtkommen und Verbessern der Folgen eines bereits eingetretenen gesundheitlichen Schadens.

Vater/Mutter-Kind-Kuren sind nicht als Urlaub auf Krankenschein gedacht, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe. Im Rahmen der Kur sollen Anregungen gegeben und Techniken erlernt werden, mit denen nach Beendigung der Kur eine Besserung langfristig sichergestellt werden kann.

Der Anspruch auf eine Kur besteht alle 4 Jahre, wobei die Krankenkassen die Kosten bis auf eine Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Tag bei Erwachsenen übernehmen. Dazu kommt eine Fahrtkostenbeteiligung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch alle Zuzahlungen teilweise oder ganz übernommen werden. Privat Versicherte können in der Regel nur eine Vater/Mutter-Kind-Kur beantragen, wenn Sie dafür eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Für die Kur dürfen vom Arbeitgeber übrigens keine Urlaubstage angerechnet werden, allerdings kann es - je nach betrieblicher Vereinbarung - zur Kürzung der Lohnfortzahlung kommen.